Kassenärzte sind niedergelassene Ärzte mit Vertrag mit einigen oder allen Krankenkassen.
Nach abgeschlossener Behandlung erfolgt die Verrechnung direkt mit ihrer Krankenkasse. Bei einigen Kassen, z.B. der KFA erfolgt die Verrechnung dennoch direkt mit der Patientin/dem Patienten, welche/r die Rechnung dann bei der Kasse einreichen kann.
Einige Leistungen sind nicht mit der Kasse verrechenbar. Dazu gehört z.B. die Ausstellung eines Führerscheingutachtens, die Anpassung einer Bildschirmbrille, sowie ein Attest über das Farbunterscheidungsvermögen für den Bootsführerschein.
Privatleistungen können nicht bei der Kasse eingereicht werden.
Bitte bringen Sie beim Erstbesuch Ihre e-card zur Erleichterung der korrekten Datenerfassung mit.
Falls vorhanden, Ihre aktuelle Brille, Vorbefunde und eventuell eine Medikamentenliste.
Diabetiker sollen bitte Ihren Blutzuckerpass mitbringen.
Eventuell muss zur genauen Untersuchung der Netzhaut die Pupille erweitert werden (eintropfen). In diesem Fall sind Sie für einige Stunden fahruntauglich.